Arbeitsverträge in der Europäischen Union EU Arbeitsvertrag
In der Europäischen Union ist die Arbeitsgesetzgebung teils sehr unterschiedlich
28/02/2010
EU Arbeitsvertrag
Innerhalb der Europäischen Union unterliegen Jobsuchende dem Grundsatz der Inländergleichbehandlung. Das bedeutet, dass Migranten den geleichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen unterliegen wie Inländer.
Die Arbeitsgesetzgebung ist unter den Ländern der Europäischen Union teilweise sehr unterschiedlich. Grundsätzlich gilt:
Halten Sie alle vom Arbeitgeber gemachten Zusagen vertraglich fest.
Diese Komponenten sollten in jedem Arbeitsvertrag enthalten sein:
Genaue Angaben zu den Vertragsparteien (Stammdaten)
Eintrittsdatum - bei befristeten Arbeitsverträgen Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses
Falls zutreffend: Dauer der Probezeit
Der Arbeitnehmer sollte darauf achten, dass im Arbeitsvertrag eine genaue Bezeichnung des Arbeitsplatzes vorhanden ist. Eine grobe Bezeichnung des Arbeitsplatzes gibt dem Arbeitgeber die Möglichkeit, Arbeitnehmer flexibel im Unternehmen einzusetzten.
Arbeitsort und Arbeitszeit
Angaben zur Überstundenregelung
Bezalhung/ Vergütung
Urlaubstage / Entgeltfortzahlung oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Darüberhinaus können längere Kündigungsfristen arbeitsvertraglich festgelegt werden.
Wichtige Zusatzleistungen: Sozialleistungen, Aufwendungsersatz für bestimmte, mit dem Arbeitsplatz verbundene, Ausgaben, etc.
Weiterführende Informationen zum Arbeitsrecht in Österreich